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Preise 2024

Preise in CHF, EXKL. MWST

Sorte Dmax Festigkeit Exposition Konsistenz Eigenschaft   Preis ab Werk (m3) in CHF
A261-TOP 0-16 C25/30 XC2 F4 Pretop 196.90
B231-Uno 0-32 C25/30 XC1, XC2 F4 Einer für alles 195.50
B261-TOP 0-16 C25/30 XC1, XC2 F4 Pretop Sichtbeton 197.95
C331-TOP 0-32 C30/37 XC4, XF1 F4 Pretop Sichtbeton 209.00
C361-TOP 0-16 C30/37 XC4, XF1 F4 Pretop Sichtbeton 214.65

 

Sorte Dmax Eigenschaft   Preis ab Werk (m3) in CHF
Eco-Fluid 0-22 Eco-Fluid Füllbeton 119.30
Eco-FluidP 0-22 Eco-Fluid Füllbeton Pump 125.40
M15Z 0-4 Presyn Zargenmörtel 236.60
Sorte Dmax Festigkeit Exposition Konsistenz Eigenschaft Preis ab Werk (m3) in CHF
NPK-A            
A230 0-32 C25/30 XC2 F3 Kranbeton 186.60
A231 0-32 C25/30 XC2 F3 Pumpbeton 189.70
NPK-B            
B230 0-32 C25/30 XC3 F3 Kranbeton 187.10
B231 0-32 C25/30 XC3 F3 Pumpbeton 190.90
B261 0-16 C25/30 XC3 F3 Pumpbeton 197.95
B230 RCC 0-22 C25/30 XC3 F3 Kranbeton 184.60
B231 RCC 0-22 C25/30 XC3 F3 Kranbeton/ Pumpbeton 188.65
NPK-C            
C330 0-32 C30/37 XC4,XF1 F3 Kranbeton 206.45
C331 0-32 C30/37 XC4,XF1 F3 Pumpbeton 209.65
C334 0-32 C30/37 XC4,XF1 F3 Pumpbeton Mono* 216.40
C360 0-16 C30/37 XC4,XF1 F3 Kranbeton 212.55
C361 0-16 C30/37 XC4,XF1 F3 Pumpbeton 215.60
C364 0-16 C30/37 XC4,XF1 F3 Pumpbeton Mono* 218.65
SCC Selbstverdichtend            
C365 0-16 C30/37 XC4,XF1 SF2 SCC Pumpbeton 263.00
NPK-G            
G331 0-32 C30/37 XC4,XD3,XF4 F3 Pumpbeton 254.00
Kantonsbeton St.Gallen            
SG1 0-32 C30/37 XC4,XF1,XD3 F3 Normalbeton für Kunstbauten 246.60
SG5 0-16 C16/20 XC0 - Pflästerung 186.40

Chloridklassen: Für alle Betonsorten nach Eigenschaften gilt die Chloridgehaltsklasse Cl 0.10 somit sind sie für Spannbeton geeignet.

* Geglättete Oberflächen im Aussenbereich müssen mit einem zusätzlichen Belag gedeckt werden. 

Sorte Dmax Zementgehalt Eigenschaft CHF/m3
Beton nach Zementgehalt        
P100/16 0-16 100 Magerbeton 151.45
P150/16 0-16 150 Magerbeton 158.05
P200/16 0-16 200 Magerbeton 165.20
P250/16 0-16 250 Magerbeton 174.90
P300/16 0-16 300 Beton 181.00
P350/16 0-16 350 Beton 189.40
Filterbeton        
Fil100/6 3/6 100 Filterbeton 147.35
Fil100/11 6/11 100 Filterbeton 147.35
Fil100/16 11/16 100 Filterbeton 147.35
Fil100/32 16/32 100 Filterbeton 157.55
Fil150/6 3/6 150 Filterbeton 154.50
Fil150/11 6/11 150 Filterbeton 154.50
Fil150/16 11/16 150 Filterbeton 154.50
Fil150/32 16/32 150 Filterbeton 164.70
Fil200/6 3/6 200 Filterbeton 163.70
Fil200/11 6/11 200 Filterbeton 163.70
Fil200/16 11/16 200 Filterbeton 163.70
Fil200/32 16/32 200 Filterbeton 173.90
Fil250/6 3/6 250 Filterbeton 171.80
Fil250/11 6/11 250 Filterbeton 171.80
Fil250/16 11/16 250 Filterbeton 171.80
Fil250/32 16/32 250 Filterbeton 182.00
Pflästererbeton        
P200/3-16 3-16 200 Pflästererbeton 167.55
P250/3-16 3-16 250 Pflästererbeton 176.90
P300/3-16 3-16 300 Pflästererbeton 187.10
PFM500     Frost/Tausalzbeständig 471.70
Spritzbeton        
Gunit 325 0-6   Gunit Spritzbeton / trocken 198.60
Gunit 425 0-6   Gunit Spritzbeton / nass 250.00
Feinbeton        
785Fein 0-8   Feinbeton 292.00
Sorte Dmax Zementgehalt Eigenschaft CHF/m3
RC/C150 0-22 150 RC Betongranulat-Beton 148.90
RC/C200 0-22 200 RC Betongranulat-Beton 160.10
RC/C250 0-22 250 RC Betongranulat-Beton 167.00
RC/C300 0-22 300 RC Betongranulat-Beton 173.90
RC/C350 0-22 350 RC Betongranulat-Beton 180.75
RC/M150 0-22 150 RC Mischabbruch-Beton 143.80
RC/M200 0-22 200 RC Mischabbruch-Beton 156.00
RC/M250 0-22 250 RC Mischabbruch-Beton 161.90
Sorte Dmax Zementgehalt Eigenschaft CHF/m3
VM400 0-4 P400 Vorlagemörtel 223.00
ÜZP400 0-4 P400 Überzug 216.00
ÜZP450 0-4 P450 Überzug 222.00
Sorte Dmax CHF/m3
Sand 0-3 74.00
Sand 0-4 91.00
Splitt 3/6 75.00
Splitt 6/11 75.00
Splitt 11/16 75.00
Geröll rund 16/32 87.00
Betonkies gebrochen 0-16 77.00
Betonkies rund 0-16 94.00
  CHF/kg
Frostschutz 6.60
Verzögerer 8.20
Verflüssiger 7.80
Luftporenbilder 6.70
Haftemulsion 14.00
Zone Ortszentrum CHF/m3 Mindestfuhrpreis (7m3)
8 Grabs 45.45 318.15
7 Gams 37.90 265.30
6 Zollhaus 35.35 247.45
5 Tobelsäge 32.80 229.60
4 Wildhaus 30.30 212.10
3 Unterwasser 25.25 176.75
2 Alt St.Johann 22.70 158.90
1 Starkenbach 18.20 127.40
2 Stein 22.70 158.90
3 Nesslau 25.25 176.75
4 Krummenau 30.30 212.10
6 Ebnat-Kappel 35.35 247.45
7 Ulisbach 37.90 265.30
8 Wattwil 45.45 318.15
9 Hemberg 42.95 300.65
4 Ennetbühl 30.30 212.10
5 Rietbad 32.80 229.60
7 Lutertannen 37.90 265.30
10 Schwägalp 45.45 318.15

Ausserhalb des Ortszentrums kann ein Zuschlag verrechnet werden. 

Ablade-/Wartezeit:
Bei Liefermenge bis 7m3 Mindestfuhre inkl. 20 Minuten Abladezeit
Bei Liefermenge ab 7m3 inkl. 25 Minuten Abladezeit
Mehrzeitbedarf: Fr. 2.20 pro Minute
Preise inkl. LSVA, excl. 8.1% MwSt

Frankolieferungen werden mit 2- bis 5-Achs Fahrzeugen ausgeführt. Die Wahl des Transportmittels ist ausschliesslich Sache des Transportunternehmens. Die Baustellenzufahrt muss für entsprechende Fahrzeuge gewährleistet sein. Strassen- oder Trottoirabsperrung, sowie andere verkehrstechnische Regelungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu veranlassen.

Transport nach Aufwand CHF/h
4-achs Fahrmischer 225.00
4-achs Fahrmischer, Wartezeit 140.00
ZUSCHLÄGE 
Winterzuschlag 01.11. bis 31.03.CHF 9.00/m3
Kleinmengenzuschlag bis 1.49 m3 pro Mischung CHF 15.00/m3
Für den Restbeton werden wir ab 01.01.2023 eine Gebühr ab 0.5 m3 verrechnenCHF 20.00/m3

 

 

Allgemeine Lieferbedingungen

Alle Aufträge für Lieferungen von Beton werden aufgrund der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Betonwerk schriftlich bestätigt worden sind. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und die Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten bei Lieferungen die in der Norm SIA 262 / 1 aufgeführten Prüfnormen.

1. Preislisten und Offerten
Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarungen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer, allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit Annahme eines uns aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 3 Monate beschränkt.Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne MWST. Die m³-Preise beziehen sich auf 1 m³ verarbeiteten Beton. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden.Während der Wintermonate vom 1.November bis Ende März kann ein Zuschlag verrechnet werden.

Für den Restbeton werden wir ab 01.01.2023 eine Gebühr pro m3 verrechnen.

2. Auftragserteilung Auftragsannahme
Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 15.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm: SIA 262), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn, Lieferprogramm und Fahrzeugart. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 206:2013 2.Auflage oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zusammensetzung garantiert das Betonwerk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der SN EN 206:2013 2.Auflage festgelegten Toleranzen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Besteller zu übernehmen.

3. Beton- und Produktveränderungen
Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist, in Bezug auf Wahl von Produkt und Dosierung, Angelegenheit des Betonwerks. Werden bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Betonwerk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. Bei Bestellung von Beton gemäss SN EN 206:2013 2.Auflage nach Eigenschaften erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Betonzusatzmittels oder Ausgangstoffes vorschreibt. Weiter entbinden nachträgliche Produktveränderungen (z.B. Zumischung von Betonzusätzen) durch den Kunden die Starkenbach Beton AG von jeglicher Gewährleistung. Die Zugabe von Wasser auf der Baustelle ist unzulässig und erfolgt auf eigene Verantwortung. Anwendung und Nachbehandlung des Betons haben den geltenden Regelungen zu entsprechen. Gefahrenhinweise / Sicherheitsratschläge für Beton und Mörtel: R36 / 38 Reizt Augen und Haut. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24 / 25 Berührung mit Haut und Augen vermeiden. S26 Bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser spülen und unverzüglich einen Arzt aufsuchen. S37 Geeignete Schutzhandschuhe / Schutzkleidung tragen.

4. Lieferung
Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Betonwerk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. Sämtliche Transportpreise basieren auf einer Ladekapazität von mindestens 7 m3 pro Fuhre. Für kleinere Mengen wird der Fuhrlohn von 7 m3 berechnet.Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelegt.

5. Garantie
Das Betonwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen gemäss SIA 262 / 1 des Betons und der daraus durch das Betonwerk, oder in Anwesenheit eines Vertreters des Betonwerks, hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonwerk – rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt – beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Beton hergestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere, direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen.

6. Mängelrüge
Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt und b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das Betonwerk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen des Betons in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist dem Betonwerk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonwerk nur anerkannt, wenn die Probenahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206:2013 2. Auflage vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Betonwerk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen.

7. Zahlungsbedingungen
Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z.B. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Betonwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintragung des Bauhandwerkpfandrechtes vor.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig.

9. Teuerungssituation ab 01.01.2024
Aufgrund der ausserordentlichen Lage von Treibstoff, Rohstoff und Energie, müssen wir einen unterjähringen Preiszuschlag machen. Dieser sieht wiefolgt aus:
Energiezuschlage Beton plus CHF 14.90/m3
Energiezuschlag Kies plus CHF 3.50/m3
Energiezuschlag Transport plus 6%
CO2 Zuschlag Beton plus CHF 2.90/m3

Die Preiszuschläge werden aufgrund der aktuellen Teuerungsentwicklung festgelegt.